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Anwender nutzen Zusatzfunktionen im Router

Anwender nutzen Zusatzfunktionen im Router Quelle: AVM

Mehr als die Hälfte aller Deutschen kennt die Zusatzfunktionen ihres Routers wie WLAN-Gastzugang sowie Kindersicherung und nutzt diese auch. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von AVM.

So wissen 58 Prozent der Deutschen, was ein WLAN-Gastzugang ist. Von diesen 58 Prozent verwendet jeder Zweite dieses Feature bei sich zuhause. Genauso sieht es bei der Kindersicherung aus. Hier wissen 55 Prozent der Befragten, dass Router eine Kindersicherung fürs sichere Surfen im Internet besitzen; jeder Vierte wendet sie bei sich im Heimnetz an. Mit einer FRITZ!Box lassen sich Funktionen schnell eingrichten und bringen mehr Sicherheit im Heimnetz.

Einfach sicher

Mit der Kindersicherung wird genau festgelegt, welche Surfzeiten und Zeitbudgets jedem Nutzer im Heimnetz zur Verfügung stehen. Dabei können mehrere Geräte, vom Smartphone bis zur Playstation, einzelnen Familienmitgliedern zugeordnet werden. Außerdem bietet FRITZ!Box eine sogenannte Whitelist bzw. Blacklist. Mit diesen Listen wird festgelegt, welche Webseiten aufgerufen werden dürfen und welche nicht. Ebenso für Sicherheit sorgt in der FRITZ!Box ein Filtermodul der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Es filtert alle Internetseiten aus, die von der Prüfstelle als jugendgefährdend eingestuft wurden.

WLAN für alle

Mit FRITZ!Box können Anwender ihren Gästen mit wenigen Klicks einen offenen oder einen passwortgeschützten privaten WLAN-Gastzugang anbieten. Beim offenen Hotspot muss kein Netzwerkschlüssel eingegeben werden. Cafés, Arztpraxen oder kleine Unternehmen sowie alle FRITZ!Box-Anwender können ihren Kunden und Gästen damit einen komfortablen Internetzugang anbieten. Beim privaten Gastzugang können Anwender genau entscheiden, wer das Gastnetz nutzen darf. Ob privater oder öffentlicher WLAN-Zugang, die Gäste surfen ohne Zugriff auf das Heimnetz über ein zweites WLAN, das die FRITZ!Box bereitstellt. Alle Internetanwendungen im Gastnetz sind dabei standardmäßig auf Surfen und Mailen beschränkt.

www.avm.de

Gelesen 4332 mal Letzte Änderung am Freitag, 15 März 2019 12:01