Seit dem 23. März bis vorläufig 18. April 2020 gibt es Kurzarbeit in der expert-Zentrale.
expert reagiert damit auf die bundesweiten Standortschließungen der 410 Fachmärkte und -geschäfte – ausgelöst durch die Verordnungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Durch den Einsatz dieser Maßnahme wird die expert-Zentrale ihrer Verantwortung gegenüber den expert-Gesellschaftern gerecht und schützt zudem die Gesundheit aller Mitarbeiter.
Schließungen der Standorte
Bedingt durch die Auswirkungen von COVID-19 auf das gesellschaftliche Leben, welche die Schließungen aller Standorte zur Folge haben, traf der Vorstand der expert SE in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat die Entscheidung Kurzarbeit zu beantragen und durchzuführen. Die Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern und expert-Zentrale während dieser Phase ist durch einen Grundbetrieb in allen Fachbereichen gesichert.
Vertrieb über Online-Shop
Über den Onlineshop www.expert.de ist expert unverändert für seine Kunden verfügbar und auf eine erhöhte Nachfrage eingestellt. Zudem können Kunden weiterhin das individuelle Serviceangebot der Fachmärkte und -geschäfte rund um Reparatur und Lieferung (Handwerkliche Leistung) wahrnehmen.
„Wir erleben im Zuge der Folgen von COVID-19 eine Ausnahmesituation. expert nimmt vor allem in dieser Phase seine Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gesellschaftern sehr ernst. Deswegen fahren wir die Mitarbeiterzahl in der expert-Zentrale kontrolliert herunter, um die Wirtschaftlichkeit und Liquidität des Unternehmens sicherzustellen“, erklärt Dr. Stefan Müller, Vorstandsvorsitzender der expert SE. „Es hat für uns – nach der Verantwortung für die Gesundheit aller Mitarbeiter – oberste Priorität, die Beschäftigung und Einkommen aller Mitarbeiter zu sichern. Wir sind zuversichtlich, diese außergewöhnliche Situation – auch in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit unseren Industriepartnern – zu bewältigen und unsere Kunden schnellstmöglich wieder in den Fachmärkten und -geschäften begrüßen zu dürfen.“