„Geprüfte Qualität“, „seit 1892“ oder „Green-IT“ sind Label, mit denen für Qualität und Umweltverträglichkeit geworben wird. Für den Konsumenten sind das wichtige Orientierungshilfen, wenn es um den Kauf eines Produktes geht. Doch das stimmt nicht immer.
Im Grunde fatal, denn der Verbraucher vertraut darauf, dass das Produkt hält, was das Etikett verspricht. Rechtlich geschützt allerdings sind nicht alle Siegel. Und die Konsumenten wissen in der Regel nicht, welche Referenzen von unabhängigen Prüfinstituten vergeben werden. Drei Beispiel zeigen, wie sich dies äußern kann und was Sie unternehmen können, um Fehlinformationen zu entgegenzutreten.
Auf Erfahrung setzen – Unternehmenshistorie recherchieren
„Produkte mit Weltruf seit 1920“ – dafür warb Rollei. Der gleichnamige Kamerahersteller begründete seine internationale Reputation auf der zweiäugigen Rolleiflex. Inzwischen wurde das Traditionsunternehmen allerdings zerschlagen. Name, Lizenzen und Technik gingen in unterschiedliche Hände über und die Produkte der heutigen Rollei GmbH haben nichts mit der Technik des Ursprungsunternehmens gemein. Deshalb urteilte das Landgericht München im Februar dieses Jahres, das Unternehmen dürfe nicht mehr mit einem Verweis auf das Gründungsjahr für seine Produkte werben.
Auf die eigene Historie zu verweisen, ist eine von Unternehmen häufig genutzte Werbestrategie. Sie wollen so mit Erfahrung, Expertise in Technologie und einer gar jahrhundertealten Innovationskultur bei den Verbrauchern punkten. Doch nicht immer haben Unternehmen eine durchgängige Historie, wie das Beispiel Rollei zeigt. Durch den Verkauf von Patenten, ganzer Unternehmen oder einzelner Bereiche gelangen Name, Marke und entsprechende Patente oder Technologien oftmals in unterschiedliche Hände. Für Konsumenten lohnt sich hier eine kurze Recherche. Meist findet man im Internet Informationen zur Unternehmenshistorie und -struktur. In Online-Unternehmensregistern wie www.companyhouse.de lässt sich darüber hinaus das Gründungsdatum einsehen. So lässt sich leicht erkennen, ob wirklich noch die Innovationsgeschichte dahintersteckt, die beworben wird. Im Fall Rollei klärte vor dem Urteil des Landgericht Münchens die Internet-Plattform Wikipedia auf. Hier finden sich Erläuterungen zur Geschichte des Unternehmens und dem Fortgang nach Verkauf der unterschiedlichen Bereiche.
Gütesiegel hinterfragen
Qualitäts-, Sicherheits- oder Nachhaltigkeits-Label sind für viele Verbraucher überzeugende Argumente, die einen Produktkauf begünstigen. Schließlich belegen damit herstellerunabhängige Institute, dass eine Ware ihren Standards entspricht. Allerdings gibt es mittlerweile viele zu viele Gütesiegel und längst nicht alle sind geschützt oder stammen von unabhängigen Prüfern.
So beispielsweise im Fall der CE-Kennzeichnung. Zwar erklären Hersteller damit, dass das Produkt den gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen entspricht. Eine eigene oder gar unabhängige Prüfung verbürgt das Label allerdings nicht. Oftmals kann der Einsatz derart gekennzeichneter Produkte sogar gefährlich werden. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele. So hat der Hersteller AI & E. Sicherheitsmängel an einem durch ihn vertriebenen Reisefön festgestellt, die zu Verbrennungen und schlimmstenfalls Bränden führen konnten und hat das Produkt aus dem Handel abgezogen. Eine gute Orientierung über Gütekennzeichnungen liefert www.label-online.de. Seit Januar 2016 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert, bietet die Initiative neben Online-Informationen auch eine App, die Konsumenten beim Einkauf zur Überprüfung der Siegel nutzen können.
Green Label oder doch nicht?
In Handys, Computern, Monitoren anderen technischen Geräten werden zahlreiche Rohstoffe verbaut. Viele davon wertvoll, Einige selten. Das kann schnell zu Lasten der Umwelt gehen – in den Herkunftsländern beim Abbau der Rohstoffe und bei Entsorgung der Geräte, in denen sie eingesetzt werden. Nicht zu vergessen der Stromverbrauch während des Betriebs der Geräte – bekanntlich auch nicht vorteilhaft für den CO2-Fußabdruck. Deshalb sind auch Elektronikhersteller längst auf den Geschmack von Nachhaltigkeitslabels gekommen. Umweltbewussten Verbrauchern zeigen sie so, dass ihre Produkte guten Gewissens erworben werden können. Doch auch hier sollte man genauer hinsehen.
Ein Beispiel ist das „Green IT“ Label. Dabei handelt es sich um ein hauseigenes Label des IT-Herstellers Fujitsu. Zwar liegt der Vergabe ein dreistufiges Bewertungssystem zugrunde, innerhalb dessen das verwendete Material, die Recyclingfähigkeit und der Energieverbrauch eines Gerätes überprüft werden, aber bei Hersteller, standardsetzende sowie zertifizierende Organisation handelt es sich um dasselbe Unternehmen. Das Portal www.siegelklarheit.de gibt Verbrauchern gute Orientierungshilfen. Betreiber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das mit den Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie Arbeit und Soziales (BMAS) kooperiert. Darüber hinaus unterstützt das International Trade Center (ITC) und der ISEAL Alliance als internationaler Partner. Auch hier hilft eine praktische App beim Einkauf.
Online-Unternehmensregister: www.companyhouse.de
Gütekennzeichnungen liefert www.label-online.de
Label-Information: www.siegelklarheit.de