Zu viele Altgeräte landen im Hausmüll, obgleich Fachgeschäfte defekte Geräte zurücknehmen. Um die Rückgabe-Quote zu erhöhen, können diese künftig auch im Supermarkt abgegeben werden.
Nichts hält ewig – diese Regel gilt auch für technische Produkte. Manche werden erneuert, weil sich Technologien weiterentwickelt haben, andere sind nach Jahren des Gebrauchs defekt und können nicht mehr repariert werden – oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand. Dann wird es Zeit, diese Altgeräte dem Recycling zuzuführen. Allerdings kommt nicht jedes ausgediente Gerät im Recycling an. Zu viele landen im Hausmüll, weil der Transport zur Sammelstelle ein unbequemer Aufwand ist.
Aktuell nehmen auch Fachgeschäfte und Fachmärkte ausgediente Geräte an, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Sie sind allerdings nicht die einzigen Unternehmen, die Technikprodukte verkaufen. Auch manche Discounter und Supermärkte bieten regelmäßig Elektro-Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör sowie Unterhaltungselektronik und Telefone an. Eine aktuelle Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes soll ab nächstem Jahr dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die Fachgeschäfte, sondern eben auch Discounter und Supermärkte verpflichtet sind, kleinere Altgeräte (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) zurückzunehmen, wenn diese eine Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter haben und selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es also deutlich bequemer, ihr ausgedientes Kleingerät umweltgerecht zu entsorgen.
Auch Online-Handel verpflichten
Auch Onlinehändler sollen künftig stärker ins Recycling eingebunden werden, indem sie aktiv kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen zukünftig prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte bei der Stiftung ear registriert sind, sich der jeweilige Hersteller also an den späteren Entsorgungskosten beteiligt.
„Die Gesetzesänderung wird von uns sehr begrüßt, denn sie sorgt für mehr Fairness beim Wettbewerb der Handelsformen und beseitigt Wettbewerbsnachteile für Hersteller, die sich rechtskonform verhalten, indem sie ihren Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz nachkommen“, kommentiert Dr. Sara Warneke, Geschäftsführerin der gfu Consumer & Home Electronics GmbH.