EU-Kommission begrüßt Einigung auf neue Verbraucherrechte Empfehlung

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Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt.

 

EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die politische Einigung: „Die Verbraucher wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt automatisch durch neue ersetzt werden. Wir wollen den Verbrauchern helfen, sich von der Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher, leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“

Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen

Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Konsumenten eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können. Dazu gehören etwa Tablets, Smartphones aber auch Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.

Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen

Mit den vereinbarten Vorschriften werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen wie beispielsweise Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds zu fördern. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden, was in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist.

Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten ihre Dienstleistungen anbieten können.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Hintergrund

Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll.

https://commission.europa.eu/

 

Gelesen 210 mal Letzte Änderung am Freitag, 02 Februar 2024 14:52

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