Staubsauger künftig ohne Energielabel

Staubsauger künftig ohne Energielabel Quelle: Bosch, Technik ganz einfach

Erst 2015 wurde das Energielabel für Staubsauger eingeführt. Eigentlich eine tolle Sache für den Verbraucher, denn erstmals konnten Staubsauger anhand bestimmter Faktoren miteinander verglichen werden. Jetzt ist damit Schluss, sehr zum Leidwesen der Konsumenten.

Die Europäische Union hat im November letzten Jahres die Auszeichnung von Staubsaugern mit dem Energielabel untersagt. Dieses Urteil ist ab sofort rechtskräftig und die bisherige Energielabel-Verordnung für Staubsauger ungültig. Aktuell müssen die Händler dafür sorgen, dass auf Staubsaugern sowie den zugehörigen Verpackungen und Informationsschildern kein Energielabel mehr vorhanden ist. Für den Fachhändler eine kaum lösbare Aufgabe. Hersteller müssen ihre Produktion umstellen und der Konsument ist einer guten Orientierungshilfe beim Kauf beraubt.

Ausgangspunkt war eine Klage des Herstellers Dyson. Die Untersuchungen bezogen auf die Einstufung eines Staubsaugers gemäß des Energielabels für Staubsauger sieht die Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vor. Damit sah das Unternehmen seine beutellosen Geräte benachteiligt. Diesem Einwand hat der Europäische Gerichthof Mitte November letzten Jahres nun stattgeben.

Und nun?

Wie so oft trägt die Last der Konsument. Den Stromverbrauch eines Gerätes kann man jetzt wieder nur den Angaben oder Datenblättern der Hersteller entnehmen. Das bedeutet im Klartext: Zeit investieren, Vergleichen und so der Kreis der Produkte einschränken. Auch kann es helfen, sich auf die etablierten Hersteller zu konzentrieren.

Neben der Energieeffizienz sind die Lautstärke, die Staubemissionsklasse sowie die Leistungen auf Hartböden und Teppichböden wichtige Faktoren, die einen zum passenden Staubsauger führen.

Fachhandel gefragt

Die oben angeführten Punkte sind zwar bei der Suche nach einem geeigneten Staubsauger wichtig, doch wer kann und will sich schon die Zeit nehmen, von verschiedenen Herstellern und mehreren Geräten diese Faktoren miteinander zu vergleichen. Hier gilt es für den Fachhandel, sein Know-how dem Konsumenten im Beratungsgespräch zu vermitteln und so zum möglichst optimalen Staubsauger zu führen.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt. Obgleich das Das Urteil bezüglich des Staubsaugerlabels rechtskräftig ist, prüft die EU-Kommission wie man bezüglich einer möglichen Kennzeichnungspflicht grundsätzlich weiter verfahren wird.

Hersteller sehen Wegfall skeptisch

Auch die Hersteller sind wenig erfreut über die Entscheidung der Europäischen Union. Das ergab eine Umfrage von "Technik ganz einfach".

Wir haben gefragt, welche Auswirkungen der Wegfall des Labels in der Warenpräsentation auf den Abverkauf der Geräte beim Händler hat, welche Auswirkungen das EU-Urteil für die Hersteller mit sich bringt und was dies letztendlich für den Endverbraucher bedeutet.

Kasten-Antworten-Uwe-Meergans-Technik-ganz-einfach

 

Kasten-Antworten-Jil-Bennor-Technik-ganz-einfach

 

Kasten-Antworten-Yannick-Pyne1-Technik-ganz-einfach

Gelesen 3055 mal Letzte Änderung am Dienstag, 26 Februar 2019 13:26

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