Bis zum 1. Januar 2020 hat der Einzelhandel noch Zeit, sich auf die Einführung der neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vorzubereiten. Dann muss jedes Kassensystem manipulationssicher sein.
Im Zuge der Digitalisierung kommen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen heutzutage in der Regel elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen (elektronische Aufzeichnungssysteme) zum Einsatz. Hierdurch hat sich das technische Umfeld des Besteuerungsverfahrens stark verändert. So sind nachträgliche Manipulation an Aufzeichnungen elektronischer Kassensysteme (digitale Grundaufzeichnungen) ohne entsprechende Schutzmaßnahmen nur mit sehr hohem Aufwand feststellbar.
TSE ist der Schlüssel
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ soll Manipulation an solchen Aufzeichnungen erschweren. Der zentrale technische Baustein zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. Die TSE wird entweder in der Kasse verbaut oder beispielweise am USB-Anschluss der Kasse angesteckt.
Bon-Ausgabepflicht
Weiterhin ist ab dem 1. Januar 2020 die verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen. Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist dann auch die Verwendung BPA(Bisphenol A)-haltiger Bonrollen verboten. Daher ist es ratsam, entsprechende Bon-Drucker rechtzeitig auszutauschen beziehungsweise, wenn möglich, diese mit anderen Papierrollen auszustatten.
Hardware von Epson, Software von Tillhub
Epson, Hersteller von Bondruckern und das Berliner Unternehmen Tillhub entwickeln derzeit geneinsam eine „Technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE). Mit dieser erhalten alle Einzelhändler unabhängig von Größe, Branche und Umsatz aber auch Einzelhandelsketten eine zuverlässige, gesetzeskonforme Lösung.
Mithilfe der TSE wird jeder Geschäftsvorfall eindeutig erfasst, codiert, signiert und archiviert. Zweck der neuen Vorschrift ist es, die 2018 eingeführte „anlassunabhängige und unangekündigte Kassennachschau“ für Finanzprüfer zu erleichtern. Damit alle Handelshäuser diese neue Bestimmung fristgerecht erfüllen können, arbeiten Epson und Tillhub an einer gesetzeskonformen Lösung für das Retailgeschäft.
Während Epson die TSE beisteuert, sorgt Tillhub als Produzent von iPad-Kassensystemen für die softwareseitige Anbindung über ein passendes Application Interface (API). Die Epson Lösung besteht aus einer Fiskal-Variante der „TM-m30“ oder „TM-T88Vi“-Hub-Drucker, die bereits werksseitig mit der TSE ausgestattet sind oder mit der Epson TSE nachgerüstet werden können.
„Wir kombinieren unsere Stärken als agiles Technologie-getriebenes Unternehmen mit denen von Epson. Mit der zertifizierten Lösung schaffen wir einen reibungslosen Übergang zur Kassensicherungsverordnung und möchten den Einzelhandel für die neuen Anforderungen sensibilisieren“, so Tim Seithe, Gründer und CEO von Tillhub. Eine Cloud-basierte Alternative zur Hardware-TSE ist für Seithe übrignes der nächste Schritt in der Digitalisierung von Kassensystemen.
Christoph Ruhnke, Manager Business Systems bei Epson, ergänzt: „Epson hat als weltweit agierendes Unternehmen bereits viel Erfahrung beim Thema Fiskalisierung gesammelt und stellt seinen Kooperationspartnern mit den passenden Bondruckern eine ideale Entwicklungsplattform zur Verfügung. Dem deutschen Kassenmarkt werden wir mithilfe enger Kooperationen wie mit Tillhub zuverlässige und einfach einzurichtende Fiskallösungen, die nicht manipuliert werden können, zur Verfügung stellen.“